– Der Bundesgerichtshof hat am 14. November entschieden, dass ein Wohnungsvermieter für die Zwischenabrechnung der Bertriebskosten keine Gebühr von seinem ausziehenden Mieter verlangen darf (Az. VIII ZR 19/07). Dies berichtete die "Immobilien-Zeitung". In den heute veröffentlichten Urteil stellte der klagende Vermieter der Mieterin für den Nutzerwechsel rund 30 Euro in Rechnung. Er selbst hatte diesen Betrag an das Abrechnungsunternehmen zahlen müssen. Die Richter erteilten dem nun eine Absage. Bei der Gebühr handele es sich um nicht umlagefähige Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen habe. Es sei denn, im Mietvertrag sei etwas anderes vereinbart. Quelle IVD
BENDER Hausverwaltung IVD -seit 1974 in Bonn-
Beethovenplatz 14
53115 Bonn
und
Wiesenpfad 21
53757 St. Augustin
Tel. 0228- 96 28 585
Fax 0228- 96 28 587
www.hausverwaltung-bender.de
www.bonn-hausverwaltung.de
E-Mail: info@hausverwaltung-bender.de
Seit 1975 ist die Unternehmerfamilie BENDER Hausverwaltung IVD im Raum Bonn, Köln, Königswinter, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Bornheim, Alfter und Rhein- Sieg- Kreis für ihre weit über tausend Kunden tätig. Wir verwalten wirtschaftlich und erfolgreich Wohnungen in der Hausverwaltung und Mietverwaltung. Unser Ziel ist es Liegenschaften dauerhaft werterhaltend zu betreuen. Die umfangreichen Fachkompetenzen beziehen wir neben unserer Ausbildung als Diplomingenieure und unserer langjährigen Berufserfahrung aus laufender Fort- und Weiterbildung bei dem Verband IVD und dem Verband Haus & Grund Deutschland. So können wir sicherstellen, unsere Kunden in kaufmännischen, rechtlichen und bautechnischen Gesichtspunkten optimal zu beraten.
Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verbunden mit einer freundlichen Service-Leistung ist für uns als Dienstleister oberstes Gebot!
Mit freundlichem Gruß
BENDER Hausverwaltung IVD
Dipl.- Ing. Holger Bender
quelle openpr