Wednesday, February 8, 2012

Neue Nebenkostenabrechnung kam zu spät

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Dienstag, Mai 20, 2008
Ein Beitrag aus der Kategoerie Aktuelles

Die zugrunde gelegten Zahlen waren aber für den Mieter nicht nachvollziehbar aufgelistet, was der Mieter dem Hausverwalter mitteilte. Der legte daraufhin im März 2006 eine Korrektur mit dem präzisen Verteilungsschlüssel vor. Zu diesem Zeitpunkt war aber die Frist für das Abrechnungsjahr 2004 bereits abgelaufen. Nach dem Gesetz müssen Nebenkosten spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum abgerechnet werden. Der Vermieter machte jedoch geltend, dass die Mieter ursprünglich die Begleichung der Nachzahlung zugesichert hätten. Der BGH entschied jetzt, dass selbst bei Vorliegen solch einer Zusicherung die Frist verstrichen war. Die im Gesetz vorgegebene Zeitspanne sei eine Ausschlussfrist. Die Vorschriften zu Verjährungsfristen, die bei grundsätzlichem Anerkenntnis des Schuldners neu zu laufen beginnen, fänden auf die Fristen bei der Nebenkostenabrechnung keine Anwendung.
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BENDER Hausverwaltung IVD
Dipl.- Ing. Holger Bender

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